In Eliasbrunn, einem Dorfe unfern Lobenstein im Voigtlande, lebte zu
Anfang des 17. Jahrhunderts Hans EISENENBEISS, ein wohlhabender Gutsbesitzer, glücklicher Gatte und Vater und ein
christlich-frommer Mann. Seinen Hausstand bildete seine Frau und sechs Kinder, ein Knecht
und eine Magdt. Eines Tages - es war am 28.04.1606 - hatte EISENENBEISS schon am frühen Morgen Spuren
auffälliger Erregtheit gezeigt, die sich immer mehr steigerten und entlich in
vollständigen Wahnsinn übergingen. Der Unglückliche stürzte, eine Axt in den Händen,
in das Wohnzimmer, wo sein zehnjähriger Sohn, der eben aus der Schule gekommen war, am
Tische saß. Diesem versetzte der Unglückliche einen Hieb mit der Axt auf den Kopf, daß
das Gehirn an die Wand spritzte. Darauf verfügte sich der Irrsinnige in die Kammer, in
welcher er drei Kinder, darunter ein Säugling, erschlug. Dann zog er sein sechsjähriges
Töchterlein unter der Treppe, wohin es sich geflüchtet hatte, hervor und erwürgte es.
Darauf stürzte er mit der blutigen Axt hinaus auf den Hof, in welchem gerade sein
zwölfjähriger Sohn mit einer Bürde Gras nach dem Kuhstalle ging, und erschlug auch
diesen. Nunmehr rannte der Wahnsinnige nach dem Garten und schlug hier erst seine
hochschwangere 30jährige Frau und dann die achtzehnjährige Magd nieder.
So hatte der Unglückliche in weniger als zehn Minuten mit Ausnahme des
Knechtes sämtliche Personen seines Hausstandes ermordet. Gleich nach diesem achtfachen
Mord lief EISENENBEISS nach dem nahen Wald, um dort
den Knecht aufzusuchen, wurde jedoch, noch ehe er ihn gefunden hatte, von nacheilenden
Männern eingeholt und dem Gerichte überliefert. Auf alle an ihn gerichteten fragen
antwortete der Wahnsinnige mit einem stumpfsinnigen Lächeln, und nur einmal, als er wohl
einen lichten Augenblick haben mußte, äußerte er, der Mord ist geschehen, weil seine
Familie und sein Gesinde ihn hätten wollen vom Herrn zum Knecht erniedrigen.
Er wurde auf die Folter gelegt und ganz entsetzlich gemartert, damit er
noch andere Beweggründe zu seiner wahnsinnige Tat angebe. Was er unter den Folterqualen
aussagte, ist sinnloses Zeug, dem aber von den Richtern große Wichtigkeit beigelegt wurde
und das auf die Abfassung des Protokolls nicht ohne Einfluß blieb. Dieses Urteil gibt ein
betrübendes Zeugnis der Unmenschlichkeit, denn es ist ein aus richterlicher Verblendung,
Henkergesinnung und Fanatismus zusammengesetzter Racheakt.
Am 23. Mai wurde der Wahnsinnige aus einem Turmverließe des
Lobensteiner Schlosses hervorgezogen, auf einen Wagen angeschmiedet und nach Eliasbrunn
gebracht. Hier vom Wagen herabgenommen, mußte EISENENBEISS eine mit einer Kuhhaut bedeckte Schleife besteigen, auf der man ihn nach seinem
Gehöfte fuhr. An jeder Stelle, an welcher er einen Mord verübt, riß man ihn an der
Brust und an anderen Weichteilen seines Körpers, also acht Mal, mit glühenden Zangen.
Alsdann schleifte man den abwechselnd vor Schmerz brüllenden und dann wieder in
wahnsinniges Lachen verfallenden Unglücklichen vor das Dorf auf die Richtstätte. Dort
wurden ihm beide Hände abgehauen, die Schenkel mit dem Rade zerstoßen, Herz und
Eingeweide aus dem noch lebenden Körper gerissen und verbrannt, letzterer dann in vier
Stücke gehackt und diese an verschiedenen Landstraßen auf Pfähle gespießt. Im Garten
auf der Stelle, wo EISENENBEISS
sein Weib erschlagen, errichtete man eine Säule mit dem bei der Hinrichtung benutzten
Rade, auf dessen Nabe des Delinquenten Kopf und Hände angenagelt wurden. Bis zu diesem
Augenblicke, in welchem der Henker ihm das Herz aus der Brust riß, rief der Unglückliche
bisweilen den Namen Jesus aus, dann lachte er wieder oder begann entsetzlich zu schreien,
auch betrachtete er mehrere Male mit Aufmerksamkeit die blutenden Armstümpfe und die
grässlichen Wunden der Zangenrisse und hob sogar die vom Rade zerstoßenen Schenkel
empor.